Barrierefreiheitserklärung
VEAPLAN ROSTOCK GbR ist bemüht, die Website www.veaplan.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach aktuellem Stand teilweise mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit vereinbar. Die Website wurde mit Joomla 5 und YOOtheme Pro umgesetzt und um ein Barrierefreiheits-Panel erweitert.
Unterstützende Bedienhilfen
Auf der Website steht ein Barrierefreiheits-Panel zur Verfügung. Darüber können Nutzerinnen und Nutzer unter anderem folgende Einstellungen vornehmen:
- Schriftgröße anpassen
- Zeilenhöhe anpassen
- Buchstaben- und Wortabstand verändern
- Kontrast erhöhen
- Dunkelmodus aktivieren
- Graustufen aktivieren
- Links hervorheben
- Fokusmarkierung verbessern
- Animationen reduzieren
- Lesemaske verwenden
- Cursorgröße anpassen
- Inhalte vorlesen lassen
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz sorgfältiger Umsetzung können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dies kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Alternativtexte bei einzelnen Bildern oder grafischen Elementen
- Kontrastwerte einzelner Gestaltungselemente
- Dokumente oder eingebundene Dateien, sofern vorhanden
- ältere Inhalte oder externe Verlinkungen
- technische Einschränkungen durch eingesetzte Erweiterungen oder Drittanbieter-Komponenten
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Mai 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung der Website sowie einer technischen und redaktionellen Prüfung.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu prüfen und nach Möglichkeit zu beseitigen.
VEAPLAN ROSTOCK GbR
Charles-Darwin-Ring 4
18059 Rostock
Telefon: (0381) 40 29 77 - 0
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle wenden.
Für öffentliche Stellen in Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Stelle in der Regel die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Stand 27.05.2026